Martin-Pollich-Gymnasium
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Private Handynutzung

Nutzungsordnung – Private Verwendung von Smartphones

Das Smartphone steht im positiven Sinne für die digital geprägte Lebenswirklichkeit, für die weltweit online vernetzte Gesellschaft in weiten Bereichen des Privat- und Berufslebens, der Wirtschaft und der Verwaltung, der Politik und der Medien, der Schule und der Wissenschaft. In der modernen Schule möchten wir eine Medienerziehung, die von maß- und sinnvoller Nutzung, von Information und Aufklärung, von Mitverantwortung und Mitgestaltung getragen wird. Deshalb soll gelten:

 

  1. Außerhalb der Unterrichtszeiten ist die private Nutzung von Smartphones ab dem 2. Halbjahr der 6. Jahrgangsstufe nach erfolgreich bestandenem Medienführerschein grundsätzlich erlaubt. Das schulische WLAN ist kostenlos nutzbar.
  2. Die Schüler verzichten in der Schule ganztägig auf Computerspiele. In den Vormittagspausen beschränken sie ihre Handynutzung auf ein Minimum zum kurzen individuellen Austausch von Informationen oder zur kurzen Internetrecherche. Diese Ziele einzuhalten und durchzusetzen ist Anliegen aller am Schulleben Beteiligten.
  3. Während der Unterrichtszeit sind Handys auszuschalten, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt die Nutzung zu Unterrichtszwecken. Die Betreuungszeit in der OGS ist in diesem Zusammenhang als Unterrichtszeit anzusehen. Bei Leistungsnachweisen sind die Handys vor Prüfungsbeginn ausgeschaltet in der Büchertasche zu verstauen oder vorne auf dem Lehrerpult abzulegen.
  4. Eine Nutzung von Smartphones im Hauptraum der Mensa ist in den Vormittagspausen und in der Mittagspause nicht gestattet.
  5. Film-, Bild- und Tonaufnahmen mit Smartphones sind auf dem Schulgelände unzulässig. Zu unterrichtlichen Zwecken kann dies selbstverständlich von der Lehrkraft gestattet werden.
  6. Die Eltern tragen die Verantwortung für die auf den Smartphones ihrer Kinder (v. a. bis zu einem Alter von 16 Jahren) installierten und genutzten Apps und Dienste.
  7. Die rechtlichen Bestimmungen des Jugend- und Datenschutzes sowie des Straf- und Urheberrechts sind zu beachten. Es ist untersagt, pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
  8. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen dafür Sorge, dass niemand in den sozialen Netzwerken ausgegrenzt oder beleidigt wird. Cybermobbing dulden wir nicht!

 

Diese Nutzungsordnung gilt vorläufig bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 und ersetzt teilweise die Bestimmungen des Art. 56 (5) BayEUG. Die Begriffe „Smartphone“ und „Handy“ umfassen hier sämtliche Arten von digitalen Speichermedien und von onlinefähigen Geräten.

Mellrichstadt, 01.08.2019

gez.
Robert Jäger, OStD
Schulleiter