Das Smartphone steht im positiven Sinne für die digital geprägte Lebenswirklichkeit, für die weltweit online vernetzte Gesellschaft in weiten Bereichen des Privat- und Berufslebens, der Wirtschaft und der Verwaltung, der Politik und der Medien, der Schule und der Wissenschaft. In der modernen Schule möchten wir eine Medienerziehung, die von maß- und sinnvoller Nutzung, von Information und Aufklärung, von Mitverantwortung und Mitgestaltung getragen wird. Deshalb soll gelten:
Diese Nutzungsordnung gilt vorläufig bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 und ersetzt teilweise die Bestimmungen des Art. 56 (5) BayEUG. Die Begriffe „Smartphone“ und „Handy“ umfassen hier sämtliche Arten von digitalen Speichermedien und von onlinefähigen Geräten.
Mellrichstadt, 01.08.2019
gez.
Robert Jäger, OStD
Schulleiter
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